Allgemeine Vertragsbedingungen für die Buchung von Flughafenführungen am Flughafen Stuttgart

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Flughafen Stuttgart GmbH (Flughafenstraße 32, 70629 Stuttgart) – nachfolgend FSG genannt –  und dem Besteller einer Flughafenführung, geschlossen werden.

 

2. Leistungsumfang

2.1 Die FSG bietet entgeltliche Flughafenführungen an.

2.2 Jede verfügbare Flughafenführung kann online verbindlich gebucht werden. Es stehen verschiedene Führungen zur Verfügung. Den Inhalt und die verfügbaren Flughafenführungen können Sie der Homepage entnehmen.

 

3. Buchungsbedingungen

3.1 In der Bereitstellung der online Bestellplattform und den angebotenen Flughafenführungen ist kein  rechtsverbindliches Angebot der FSG zu sehen. Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller.

3.2 Durch Abgabe der notwendigen Informationen in die bereitgestellte Bestellmaske durch den Besteller, der Angabe der Zahlungsdaten und der Bestätigung der Bestellung durch drücken des Buttons „verbindlich buchen“ am Ende des Bestellprozesses gibt der Besteller ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages für die angegebene Teilnehmerzahl ab. Bis zum Betätigen des Buttons „Verbindlich buchen“ kann der Bestellvorgang jederzeit vom Besteller durch den „abbrechen“ Button oder Wechsel der Internet-Webseite abgebrochen/beendet werden.

3.3 Die Annahme des entsprechenden Angebotes erfolgt durch Übersendung einer E-Mail der FSG, in der die Führung bestätigt wird. Erst dann kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

 

4. Entgelt

4.1 Für jede Buchung wird ein Entgelt in der Buchungsmaske ausgewiesenen. Das Entgelt ist sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Die Bezahlung kann per Rechnung, per Kreditkarte oder vor Ort an der Skylandkasse erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach der Buchung. Bei Überweisung ist der  Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Rechnungsbetrag muss 7 Tage vor der Durchführung auf dem Konto der FSG eingegangen sein. Bei Bezahlung vor Ort ist die Führung vor Beginn an der Kasse im SkyLand zu bezahlen. Dort stehen die Zahlarten bar, EC- und Kreditkarten sowie Apple- und Google Pay zur Verfügung.

 

5. Widerrufsrecht

Für diese Vertragskonstellation besteht gemäß § 312g Absatz 2 Ziffer 9 BGB kein Widerrufsrecht. Der Besteller kann seine Bestellung/Buchung nicht widerrufen.

 

6. Stornierungen durch den Besteller

6.1 Stornierungen durch den Besteller sind bis zu 7 Werktage vor Führungsbeginn kostenfrei möglich.

6.2 Erfolgt die Stornierung durch den Besteller später als 7 Werktage vor Führungsbeginn fällt eine Stornogebühr in Höhe von 100% des ursprünglichen Rechnungsbetrags an.

6.3 Bei Nichterscheinen des Bestellers zur gebuchten Führung oder Stornierung durch den Besteller am Tag der gebuchten Rundfahrt wird der ursprüngliche Betrag in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6.4 Stornierungen müssen in schriftlicher Form gegenüber der Flughafen Stuttgart GmbH erklärt werden.

 

7. Stornierungen durch die FSG

7.1 Der ungestörte Betrieb des Flughafens und die Sicherheit der Passagiere und Gäste haben absoluten Vorrang vor der Durchführung von Flughafenführungen. Die FSG behält sich daher vor, aufgrund von Witterungsverhältnissen, sicherheitsrelevanten Ereignissen, betrieblichen Gründen oder behördlichen Anordnungen etc. Flughafenführungen zu ändern bzw. abzusagen. Im Falle einer Absage wird sich die FSG bemühen einen Alternativtermin zu finden. Wird kein Alternativtermin gefunden, erfolgt keine Berechnung.

7.2 Die FSG ist berechtigt, die Flughafenrundfahrt jederzeit abzubrechen oder abzusagen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Führung durch ein Verhalten der Gruppe oder einzelner Teilnehmer gefährdet oder unmöglich wird. Kann die Führung aus den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder muss die Führung abgebrochen werden, muss der volle Buchungspreis gezahlt werden.

7.3 Bei Einzeltouren liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 25 Personen und die Mindestteilnehmerzahl bei 10 Personen. Sollte entgegen der Anmeldung weitere Personen anwesend sein, können diese an der Führung nicht teilnehmen. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht, behält sich der Flughafen Stuttgart seinerseits vor, die Tour bis zu 7 Tage vor Beginn abzusagen. Bereits entrichtete Ticketpreise erhalten Sie selbstverständlich zurückerstattet.

 

8. Durchführung der Flughafenführung

8.1 Die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Flughafenführungen kann nur bei pünktlichem Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt gewährleistet werden. Bitte seien Sie daher spätestens zum gebuchten Termin am vereinbarten Treffpunkt. Sie finden einen Lageplan bezüglich des Treffpunkts auf unserer Homepage.

8.2 Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten kann die Durchführung der Flughafenführung nicht garantiert werden. Der Buchungspreis muss in diesem Fall gezahlt werden.

8.3 Die Anfangszeiten können Seitens der FSG jederzeit betrieblichen Belangen angepasst werden.

 

9. Datenschutzhinweise für die Buchung und Durchführung von Flughafenführungen am Flughafen Stuttgart

9.1 Für die Webseite tour.stuttgart-airport.com gelten die Datenschutzbestimmungen, welche Sie hier einsehen können: https://tour.stuttgart-airport.com/datenschutz

9.2 Für Personen, die eine Flughafenführung am Flughafen Stuttgart buchen und/oder an einer solchen teilnehmen gilt zudem eine gesonderte Datenschutzerklärung, welche Sie hier einsehen können: https://tour.stuttgart-airport.com/datenschutz/buchung-teilnahme

 

10. Haftung

10.1 Die FSG haftet für Schäden wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung der FSG für leichte Fahrlässigkeit der FSG oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen ist im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Verschuldenshaftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10.2 Die FSG haftet nicht für Schäden, die aus höherer Gewalt oder anderen von ihr nicht zu vertretenden Ursachen entstehen, wie bspw. behördliche oder luftrechtlicher Eingriffe.

 

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen. Gegen Forderungen der FSG kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.2 Im Übrigen gilt die Flughafenbenutzungsordnung sowie die Hausordnung der FSG, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind.

11. 3 Die jeweils gültigen Sicherheitshinweise finden Sie in den Anmeldeinformationen, die mit der Buchungsbestätigung zugesendet werden. Die Befolgung dieser Sicherheitshinweise ist unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung der Leistung. Die Sicherheitshinweise werden auch Vertragsgrundlage.

11.4 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform, wenn nicht in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für den Verzicht oder die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.5 Die Leistung der FSG unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

11.6 Erfüllungsort ist ausschließlich das Gelände des Flughafens Stuttgart. Der Gerichtsstand beider Parteien bestimmt sich ausschließlich nach diesem Erfüllungsort.

11.7 Sollten Bestimmungen von Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Gesamtnichtigkeit tritt jedoch ein, wenn das Festhalten an dem Vertrag auch nach Ergänzung durch das dispositive Recht für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellt oder die Lücke weder durch dispositives Recht noch durch ergänzende Vertragsauslegung sinnvoll kann.

11.8 Informationen zur Online-Streitbeilegung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, welche Sie unter folgendem Link finden:  https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.trader.register&lng=DE#inline-nav-2

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen.

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Flughafen Stuttgart GmbH

AGB Flughafenführungen

Klassifizierung: Öffentlich

Stand Februar 2023